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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Obad Beschriftungen GesmbH


Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. und des Kunden und die Abwicklung der zwischen dem Kunden und der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. geschlossenen Verträge.
Die Allgemeinen Informationen zur Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. den angebotenen Produkten, Waren und Dienstleistungen, Bestellung und Kontakt, finden Sie in den Homepage-Seiten unter www.obad.at.


§ 1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H (Anbieter) mit dem Nutzer des Angebotes (Kunden). Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesonders die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht akzeptiert und sind damit keine Geschäftsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bewilligung.

 

§ 2 Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Durch e-mail, schriftliche (auch Fax) oder telefonische Bestellung erklärt der Kunde verbindlich gegenüber der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. den Inhalt der Bestellung erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Rücksprache der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. vor Absenden der Auftragsbestätigung zustande.

 

§ 4 Informationspflichten

  1. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, e-mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
  2. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche e-mail-Adresse an, so kann die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H., soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer e-mail gewahrt.
  3. Der Kunde muss seine Bestellung anhand der Auftragsbestätigung nochmals überprüfen und den Anbieter bei Unstimmigkeiten umgehend benachrichtigen.

 

§ 5 Rücktrittsrecht

Nach Eingang der Auftragsbestätigung der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. beim Kunden ist aufgrund des hohen Warenwertes kein Widerruf mehr möglich. Ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht wird nicht ausgeschlossen. Allein durch uns beschädigte, oder funktionsuntüchtige Ware wird innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit zurückgenommen und innerhalb einer uns möglichen Frist neu gefertigt bzw. geliefert. Die Bestimmungen des KSchG bleiben Konsumenten gegenüber unberührt.


§ 6 Lieferung der Waren, Gefahrenübergang, Erbringung von Dienstleistungen, Abnahme

  1. Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. bearbeitet.
    Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. übergibt die Waren möglichst innerhalb von 8 Wochen nach Auftragsklarstellung welche nicht mit dem Vertragsschluss ident sein muss. Die Auftragsklarstellung beinhaltet alle zur Produktion notwendigen Parameter und sind von der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. mit dem Kunden im Einzelfall abzusprechen.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist, oder zur Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Der Kunde kann auf seine Kosten den Abschluss einer Transportversicherung verlangen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Bei vereinbarter Montage geht die Ware bei Verlassen des Lieferfahrzeuges an den Kunden über. Für Gefahren auf der Baustelle kann nicht gehaftet werden.
  3. Die Ware wird, sofern keine abweichende Lieferanschrift mitgeteilt wurde, direkt an die vom Kunden vorgegebene Rechnungsadresse geliefert.
  4. Bei eventuellen Verzögerungen bei der Auslieferung werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Ansprüche, insbesonders Schadensersatzansprüche auf Grund von Lieferverzögerungen sind, außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich durch höhere Gewalt wie Arbeitskämpfe, insbesonders Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferungen eingetreten sind.
    Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Einflüsse.
  6. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen.
  7. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Bei Übermittlung fehlerhafter Versandadressen behält sich die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. vor, dem Kunden bei Rücksendung der Pakete die der Obad Beschriftungen daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt bei Annahmeverzug.
  9. Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht ab, steht der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.
  10. Wird die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. auf der Baustelle durch Fremdeinwirken an der Montage behindert oder die Fertigstellung verzögert, so wird der entsprechende Mehraufwand (zusätzliche Montage, Fahrtkosten, Diäten) auch bei eventuell vereinbarter Pauschalsumme gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Zahlung

  1. Der Kaufpreis oder der Werklohn ist im Voraus fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bei anderer Vereinbarung: Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Kunde mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt.
  3. Im Verzugsfalle werden die 2 % pro Monat Verzugszinsen erhoben.
  4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch den Anbieter anerkannt wurden.

 

§ 8 Versand- und Lieferkosten

  1. Die Versandkosten für Warenlieferungen sind variabel und richten sich nach dem Zielort, dem Wert und dem Gewicht der Lieferung. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. ist bemüht die für den Kunden günstigste Liefermöglichkeit zu ermitteln.
  2. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Es besteht keine Rücknahmepflicht.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der
    Obad Beschriftungen Ges.m.b.H.

 

§ 10 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf Fehler zu überprüfen. Stellt er solche fest, so hat er dies unverzüglich gegenüber der Obad Ges.m.b.H. mitzuteilen. Unterlässt er das innerhalb von 14 Tagen, so kann er gegenüber der Obad Ges.m.b.H. keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen.
  3. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
  4. Im Falle eines Mangels der Ware ist die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Kunde Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
    Die Bestimmungen des KSchG bleiben Konsumenten gegenüber unberührt.

 

§ 11 Haftung

  1. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, nicht aber für Angestellte und / oder Personen bzw. Erfüllungsgehilfen anderer Firmen. Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften.
  2. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht.
    Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  3. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Die vorherstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

§ 12 Datenschutz

  1. Obad Beschriftungen unternimmt alle ihr wirtschaftlich und technisch zumutbaren und
    möglichen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf diesen geschützten Bereich zu verhindern.
    Entwürfe, technische Zeichnungen und schöpferisches Eigentum sind im Copyright der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. und dürfen nur einmal für einen erteilten Auftrag verwendet und nicht nachgebaut werden. Die unter den Markennamen „DeSign by Obad" , „Obad" und „DISIPOS" laufenden Produkte sind markenrechtlich geschützt. Darüberhinausgehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H..

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Graz.
    Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Kaufmann sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz der Fa. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.
    Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 14 Abweichende Bedingungen des Kunden

1. Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H.


§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.
Anstelle der undurchführbaren und/oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.



Allgemeine Geschäftsbedingungen - Obad Beschriftungen GesmbH
(ergänzte Fassung zum Verkauf von Hard- und Software Produkten (DISIPOS)


Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. und des Kunden und die Abwicklung der zwischen dem Kunden und der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. geschlossenen Verträge.
Die Allgemeinen Informationen zur Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. den angebotenen Produkten, Waren und Dienstleistungen, Bestellung und Kontakt, finden Sie in den Homepage-Seiten unter www.obad.at.


§ 1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H (Anbieter) mit dem Nutzer des Angebotes (Kunden). Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesonders die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht akzeptiert und sind damit keine Geschäftsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bewilligung.

 

§ 2 Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Durch e-mail, schriftliche (auch Fax) oder telefonische Bestellung erklärt der Kunde verbindlich gegenüber der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. den Inhalt der Bestellung erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch Rücksprache der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. vor Absenden der Auftragsbestätigung zustande.

 

§ 4 Informationspflichten

  1. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, e-mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
  2. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche e-mail-Adresse an, so kann die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H., soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer e-mail gewahrt.
  3. Der Kunde muss seine Bestellung anhand der Auftragsbestätigung nochmals überprüfen und den Anbieter bei Unstimmigkeiten umgehend benachrichtigen.

 

§ 5 Rücktrittsrecht

Nach Eingang der Auftragsbestätigung der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. beim Kunden ist aufgrund des hohen Warenwertes kein Widerruf mehr möglich. Ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht wird nicht ausgeschlossen. Allein durch uns beschädigte, oder funktionsuntüchtige Ware wird innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit zurückgenommen und innerhalb einer uns möglichen Frist neu gefertigt bzw. geliefert. Die Bestimmungen des KSchG bleiben Konsumenten gegenüber unberührt.


§ 6 Lieferung der Waren, Gefahrenübergang, Erbringung von Dienstleistungen, Abnahme

  1. Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. bearbeitet.
    Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. übergibt die Waren möglichst innerhalb von 8 Wochen nach Auftragsklarstellung welche nicht mit dem Vertragsschluss ident sein muss. Die Auftragsklarstellung beinhaltet alle zur Produktion notwendigen Parameter und sind von der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. mit dem Kunden im Einzelfall abzusprechen.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist, oder zur Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Der Kunde kann auf seine Kosten den Abschluss einer Transportversicherung verlangen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Bei vereinbarter Montage geht die Ware bei Verlassen des Lieferfahrzeuges an den Kunden über. Für Gefahren auf der Baustelle kann nicht gehaftet werden.
  3. Die Ware wird, sofern keine abweichende Lieferanschrift mitgeteilt wurde, direkt an die vom Kunden vorgegebene Rechnungsadresse geliefert.
  4. Bei eventuellen Verzögerungen bei der Auslieferung werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Ansprüche, insbesonders Schadensersatzansprüche auf Grund von Lieferverzögerungen sind, außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich durch höhere Gewalt wie Arbeitskämpfe, insbesonders Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferungen eingetreten sind.
    Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Einflüsse.
  6. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen.
  7. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Bei Übermittlung fehlerhafter Versandadressen behält sich die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. vor, dem Kunden bei Rücksendung der Pakete die der Obad Beschriftungen daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt bei Annahmeverzug.
  9. Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht ab, steht der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.
  10. Wird die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. auf der Baustelle durch Fremdeinwirken an der Montage behindert oder die Fertigstellung verzögert, so wird der entsprechende Mehraufwand (zusätzliche Montage, Fahrtkosten, Diäten) auch bei eventuell vereinbarter Pauschalsumme gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Zahlung

  1. Der Kaufpreis oder der Werklohn ist im Voraus fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bei anderer Vereinbarung: Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Kunde mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt.
  3. Im Verzugsfalle werden die 2 % pro Monat Verzugszinsen erhoben.
  4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch den Anbieter anerkannt wurden.

 

§ 8 Versand- und Lieferkosten

  1. Die Versandkosten für Warenlieferungen sind variabel und richten sich nach dem Zielort, dem Wert und dem Gewicht der Lieferung. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. ist bemüht die für den Kunden günstigste Liefermöglichkeit zu ermitteln.
  2. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Es besteht keine Rücknahmepflicht.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der
    Obad Beschriftungen Ges.m.b.H.

 

§ 10 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf Fehler zu überprüfen. Stellt er solche fest, so hat er dies unverzüglich gegenüber der Obad Ges.m.b.H. mitzuteilen. Unterlässt er das innerhalb von 14 Tagen, so kann er gegenüber der Obad Ges.m.b.H. keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen.
  3. Die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
  4. Im Falle eines Mangels der Ware ist die Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Kunde Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
    Die Bestimmungen des KSchG bleiben Konsumenten gegenüber unberührt.

 

§ 11 Haftung

  1. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, nicht aber für Angestellte und / oder Personen bzw. Erfüllungsgehilfen anderer Firmen. Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften.
  2. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht.
    Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  3. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Die vorherstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

§ 12 Datenschutz

  1. Obad Beschriftungen unternimmt alle ihr wirtschaftlich und technisch zumutbaren und
    möglichen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf diesen geschützten Bereich zu verhindern.
    Entwürfe, technische Zeichnungen und schöpferisches Eigentum sind im Copyright der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. und dürfen nur einmal für einen erteilten Auftrag verwendet und nicht nachgebaut werden. Die unter den Markennamen „DeSign by Obad" , „Obad" und „DISIPOS" laufenden Produkte sind markenrechtlich geschützt. Darüberhinausgehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H..

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Graz.
    Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Kaufmann sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz der Fa. Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.
    Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 14 Abweichende Bedingungen des Kunden

1. Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obad Beschriftungen Ges.m.b.H.


§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und/oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.
Anstelle der undurchführbaren und/oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

 

 

Ergänzende Bestimmungen für den Verkauf von Hard- und Software-Produkten (DISIPOS)


§ 16 Hardware-Garantie

  1. Die Hardware-Garantie beträgt, soweit im Angebot nicht anders vermerkt, für alle von Obad Beschriftungen GesmbH gelieferten Hardwareprodukte 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
  2. Die Hardware-Garantie umfasst den unentgeltlichen Austausch beziehungsweise die Reparatur der defekten Hardware, sofern der Defekt auf Alterung oder auf Fertigungsfehler zurückzuführen ist. Die Kosten und Gefahr für den Transport im Rahmen von Gewährleistungen zum Lieferanten trägt der Kunde. Die Kosten und Gefahr für den Transport im Rahmen von Gewährleistungen zum Kunden trägt der Lieferant.
  3. Die Hardware-Garantie umfasst nicht die Beseitigung von Schäden und Fehler, die

a) durch mutwillige Zerstörung, falschen Gebrauch, Fehlbedienung der Software, unsachgemäßem Umgang, Einfluss Dritter oder durch höhere Gewalt, durch Überspannung, unzureichende Sicherung oder Unterbrechungen der Stromnetze sowie nach der unautorisierten Manipulation der Original-Systeme entstanden sind.

b) in Zusammenhang mit den besonderen Produkteigenschaften der gelieferten Technologie stehen. Zu den besonderen Produkteigenschaften gehören:

  •  
    • Pixelfehler: Innerhalb der LCD Technologie können Pixelfehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Defekte, die hiermit in Zusammenhang stehen, werden nur dann als Fehler anerkannt, wenn sie vom Leistungsblatt der Produktbeschreibung des LCD Herstellers und entsprechend der ISO 13406-2 Norm abweichen.
    • Ghost-Effect/Einbrenneffekt: Bei LCD Systemen kann es zu Trägheitseffekten kommen, die auftreten, wenn Bildbereiche über sehr lange Zeit gleiche Inhalte anzeigen. Diese können bei Inhaltswechsel oder im ausgeschalteten Betrieb als Schatten sichtbar bleiben und werden nicht als Fehler im Sinne dieser Vereinbarung gewertet.
    • Verschleiß: Einzelne DISIPOS Produkte verwenden kugelgelagerte Ventilatoren und Festplatten. Eine geringfügige Zunahme der Vibration oder der Geräuschentwicklung für diese Verschleißteile wird nicht als Fehler im Rahmen dieses Vertrages begriffen.


§ 17 Besondere Bestimmungen beim Verkauf von Software Produkten

  1. Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der von der Firma Firma Obad Beschriftungen Ges.m.b.H. angebotenen Software ergeben sich aus den Programmbeschreibungen der angebotenen Software. Eine darüber hinaus gehende Beschaffenheit der Software schuldet der Auftragnehmer nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbesondere nicht aus werblichen Darstellungen der Software herleiten, es sei denn, der Auftragnehmer hat die darüber hinaus gehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich gewährleistet.
  2. Die Server-Software und Bedienoberflächen einschließlich einer Bedienungsanleitung (Online-Hilfe) werden auf der Hardware des Auftraggeber installiert.
  3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der gelieferten Software ein, um diese im eigenen Betrieb für eigene Zwecke dauernd zu nutzen. Der Auftraggeber ist damit berechtigt die Server-Software und die Client-Software auf jeweils einer Produktivinstallation zu nutzen.
  4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen des Einsatzfeldes der Software zu unterrichten. Eine Vervielfältigung der Software und deren Bestandteile, ohne die Einwilligung des Auftragnehmers sind untersagt.
    Der Auftraggeber erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt ist. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden.


§ 18 Mitwirkungspflicht

  1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Vertragsunterzeichnung fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen. Die Verbindlichkeit von Lieferterminen und Fristen setzt zu dem voraus, dass der Kunde dem Lieferanten Unterlagen und andere erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt und mit seiner Mitwirkung oder mit seinen sonstigen wesentlichen Vertrags-, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug gerät.


§ 19 Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen binnen 14 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung umfassend zu prüfen und Mängel schriftlich innerhalb obiger Frist bekannt zu geben.
  2. Erfolgt innerhalb der Frist keine Mängelrüge, gilt die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung vom Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme einer Leistung gilt als Abnahme.


§ 20 Erweiterungsmöglichkeit durch Service- und Wartungs- Vertrag

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit den Kaufvertrag um den Service Vertrag Wartung zu erweitern. Damit erweitert sich die Gewährleistung um weitere 24 Monate auf insgesamt 36 Monate. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer monatlichen Pauschale, die prozentuell dem Bestellwert entspricht. Dadurch verpflichtet sich der Auftragnehmer ohne weitere Kosten entstehende Fehler zu beheben und schadhafte Hardware entweder kostenfrei zu reparieren oder kostenfrei zu ersetzen. Der Service- und Wartungs- Vertrag muss vor der Inbetriebnahme abgeschlossen werden.

 

§ 21 Rücknahme von Altgeräten

  1. Die Firma Obad Beschriftungen GesmbH bietet an, die Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer auf Wunsch des Kunden zurückzunehmen, um sie einer geeigneten Verwertung zuzuführen. Dabei werden die der Firma Obad Beschriftungen GesmbH tatsächlich entstandenen Kosten an den Kunden weiterverrechnet.
    Ansonsten ist der Kunde für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Entsorgung selbst verantwortlich, wie auf dafür, dass die Produkte nicht am Ende ihrer Lebensdauer in die Hand privater Anwender gelangen und von dort über kommunale Systeme entsorgt werden.

 

§ 22 Datenschutzbestimmungen beim Software Verkauf

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände dem jeweiligen Gesetz, genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Übermittlung und Löschung von Daten und Datenbeständen.
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass es im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen.

 

 






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